Leitung

Satzung des Vereins

Die Leitung des Elternbeirats wird durch die Satzung geregelt.

Diese regelt:

  • Name des Vereins, Sitz, Dauer und Zweck
  • Regeln für die Wahl des Vorstandes
  • Regeln für Auflösung und finanzielle Haftung

Die aktuelle Satzung des Vereins wurde von der Mitgliederversammlung am 24. Juni 2019 genehmigt.

Eine Aktualisierung der Satzung wird im Schuljahr 2025/26 einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt, um den Verein an die neuen Projekte des LFiZ anzupassen.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium des Vereins. Ihr gehören alle Mitglieder an.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im September statt. Datum und Ort werden den Mitgliedern vom Vorstand mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt.

Der Einladung zur Mitgliederversammlung liegt eine Tagesordnung bei. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Über die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand ein Protokoll anzufertigen.